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   BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98   

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https://dejure.org/1998,10750
BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98 (https://dejure.org/1998,10750)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.1998 - 1Z AR 78/98 (https://dejure.org/1998,10750)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 1998 - 1Z AR 78/98 (https://dejure.org/1998,10750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 71, § 73; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Rechtskraft eines durch das angegangene Konkursgericht auf Antrag des Gläubigers erlassenen Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InVo 1999, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80

    Voraussetzungen für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei Maßregeln der

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98
    Auch in Konkursverfahren kann bei Zuständigkeitsstreit das zuständige Konkursgericht gemäß § 72 KO i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht bestimmt werden (Kilger/K. Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 71 KO Anm. 6 m.w.N.; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

    a) Der Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Regensburg vom 11.8.1998 kann schon deshalb keine Bindungswirkung 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO ) entfalten, weil er der Gemeinschuldnerin nicht mitgeteilt und ihr gegenüber daher nicht wirksam geworden ist (vgl. auch BayObLG Beschluß vom 12.8.1980 Allg. Reg. 82/80, insoweit in Rpfleger 1980, 486 nicht abgedruckt).

    Unter gewerblicher Niederlassung ist nur die Hauptniederlassung, d.h. der Mittelpunkt des geschäftlichen Daseins für den Verkehr nach außen, zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1980, 486 ).

  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98
    Das würde voraussetzen, daß der entsprechende Beschluß des Gerichts vom 11.8.1998 nicht nur existent, sondern auch gegenüber den von der Entscheidung betroffenen Beteiligten wirksam geworden ist (vgl. BGH NJW-RR 1995, 641 ).
  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
    Auszug aus BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98
    Zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits ist hier das Bayerische Oberste Landesgericht berufen (§ 8 EGGVG , Art. 11 Abs. 1 AGGVG ), da die beteiligten Konkursgerichte zu verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken gehören (vgl. BayObLGZ 1991, 240/241 sowie BayObLG Beschluß vom 12.8.1980 Allg. Reg. 82/80, insoweit in Rechtspfleger 1980, 486 nicht abgedruckt).
  • OLG München, 23.10.1986 - 22 AR 109/86
    Auszug aus BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 78/98
    Der nach diesem Zeitpunkt ergangene Verweisungsbeschluß hätte daher auch der Gemeinschuldnerin bekannt gemacht werden müssen, wobei offen bleiben kann, ob hierfür im Hinblick auf die Unanfechtbarkeit der Entscheidung (§ 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 72 KO ) eine formlose Mitteilung genügt hätte (so OLG München NJW-RR 1987, 382/383; vgl. auch BGH Rpfleger 1982, 305, Kilger/K. Schmidt § 73 KO Anm. 3).
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